Wie können Sie die Stiftung unterstützen?

Kinder auf der Schaukel
Auf Ausflug

Sie können die Stiftung unterstützen indem Sie spenden, zustiften, eine Schenkung tätigen, Immobilien einbringen oder sie testamentarisch bedenken.

Mit einer Spende unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung direkt und zeitnah. Ihre Spende kommt in vollem Umfang Menschen mit Behinderung zugute – dort, wo sie dringend benötigt wird.

Eine Zustiftung wird dem Stiftungskapital zugeschlagen und stärkt die Arbeit der Stiftung bei der Verwirklichung des Stiftungszweckes nachhaltig. Erträge aus Zustiftungen können in vollem Umfang satzungsgemäß verwendet werden. Ein Drittel der Erträge darf aber auch für den Stifter oder seine nächsten Angehörigen aufgewandt werden. D.h., Sie als Eltern können mit einer Zustiftung auch über den Tod hinaus für Ihren Angehörigen mit Behinderung Mittel zur Erleichterung des täglichen Lebens sicherstellen, da ansonsten möglicherweise nur ein Taschengeld ausbezahlt wird.

Sie können die Arbeit der Stiftung unterstützen, indem Sie ein entsprechend formuliertes Testament errichten. Sie können die Stiftung als  Erbe, Nacherbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen.

Bitte lassen Sie sich in jedem Falle von einem Notar oder Rechtsanwalt für Ihren konkreten Fall rechtlich beraten, damit alle Bestimmungen in Ihrem Sinne Gültigkeit haben.

 

Stiftung der Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker
75417 Mühlacker · Mühlackerstraße 141 · Tel. 07041 9542-30 · Fax 07041 9542-40 · E-Mail: nfstftng-lbnshlf-vmd